Die
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt
Aschersleben wurde am 14.12.2011 durch den Stadtrat der Stadt Aschersleben
beschlossen.
Im
Ortsteil Groß Schierstedt wurde in den Jahren 2014 und 2015 eine Mehrzweckhalle
errichtet. Die Mehrzweckhalle wird zu 90 % für vereinssportliche Zwecke
genutzt. 10 % der Nutzung sind für
andere Zwecke, wie Veranstaltungen bzw. Feierlichkeiten der Ortschaft
bzw. Vereins- und Familienfeiern, vorgesehen.
Die
Mehrzweckhalle ist durch einen Verbinderbau mit dem Dorfgemeinschaftshaus
verbunden. Bei Veranstaltungen/Feierlichkeiten der Ortschaft bzw. bei Vereins-
und Familienfeiern in der Mehrzweckhalle kann die Versorgung durch die Küche im
Dorfgemeinschaftshaus erfolgen. Weiterhin ist für solche Ereignisse auch die
Benutzung der Toiletten des Dorfgemeinschaftshauses erforderlich.
Für
die Nutzung der Mehrzweckhalle einschließlich der Küche und Toiletten des
Dorfgemeinschaftshauses
wird für Veranstaltungen/Feiern ein Nutzungsentgelt in Höhe von 300,00 € für kommerzielle und 200,00 € für
nichtkommerzielle Nutzungen erhoben.
Im
Dorfgemeinschaftshaus Wilsleben werden zur Zeit zwei Vereinsräume
(Landfrauenverein und Schützenverein) auch für private Feierlichkeiten
vermietet.
In
den Vereinsräumen sind vorrangig Traditionsgegenstände der Vereine ausgestellt.
Um
Beschädigungen zu vermeiden, wurde durch den Ortschaftsrat angeregt (Beschluss
im Ortschaftsrat Wilsleben am 28.09.2015), diese Räume nicht mehr für private
Feierlichkeiten zu vermieten.
Für
Feierlichkeiten, die bisher in den Vereinsräumen stattgefunden haben, steht die
Lounge zur Verfügung. Für die Nutzung der Lounge wird zukünftig ein
Nutzungsentgelt von 100,00 € für kommerzielle und 50,00 € für nichtkommerzielle
Nutzung erhoben.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- Die
Anlage 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die
Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Aschersleben erhält folgenden Wortlaut.
- Diese
Änderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.