Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ aufgestellt und erhielt am 5. Juni 2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

 

Zum Geschäftsjahr 2014:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.284,58 EUR aus (Vorjahr 5.294,11 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 107 Tsd. EUR (3,7%) und beträgt nunmehr ca. 2,84 Mio. EUR (Vorjahr 2,74 Mio. EUR).

 

Die im Vorjahr noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ in Höhe von  ca. 340 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung um 66 Tsd. EUR auf nunmehr 274 Tsd. EUR reduziert werden.

 

Im Jahr 2014 sind Investitionen in Höhe von ca. 195 Tsd. EUR getätigt worden. Hierzu zählen insbesondere die Fortführung der Sanierungsarbeiten im Außenbereich auf dem städtischen Friedhof am Standort „Schmidtmannstraße“ (120 Tsd. EUR) und die Sanierung der Toilettenanlage im Verwaltungsgebäude des BWH (24 Tsd. EUR).

 

 

Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 43 Tsd. EUR erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 1,8 %.

 

Insbesondere in den Bereichen Grünanlagen und Straßenreinigung / Winterdienst waren steigende Umsätze zu verzeichnen. Dies war ebenso bei den Friedhofsgebühren und den Friedhofsunterhaltungsgebühren der Fall. Verminderte Umsätze waren dagegen bei der Straßenunterhaltung zu verzeichnen.

 

Es wurde im Geschäftsjahr 2014, so wie auch in Vorjahren vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wiederum eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von 112 Tsd. EUR gezahlt.

 

Zum Jahresende 2014 verfügte der BWH über insgesamt 54 Mitarbeiter, darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 3 Saisonkräfte im Grünbereich und auf dem Friedhof sowie 8 Angestellte. Außerdem sind 3 Auszubildende beim BWH beschäftigt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte fest, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Anlass zu Beanstandungen geben.

 

Letztendlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird festgestellt.
  2. Das Jahresergebnis in Höhe von 1.284,58 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.