Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne
eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als
Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des
Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT
Revision und Treuhand GmbH“ aufgestellt und erhielt am 5. Juni 2015 den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte
mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt
worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2014:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2014 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 1.284,58 EUR aus (Vorjahr 5.294,11 EUR). Die
Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 107 Tsd. EUR (3,7%)
und beträgt nunmehr ca. 2,84 Mio. EUR (Vorjahr 2,74 Mio. EUR).
Die im Vorjahr noch bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten“ in Höhe von ca. 340
Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung um 66 Tsd. EUR auf nunmehr 274 Tsd.
EUR reduziert werden.
Im Jahr 2014 sind Investitionen in Höhe von ca. 195 Tsd. EUR getätigt
worden. Hierzu zählen insbesondere die Fortführung der Sanierungsarbeiten im
Außenbereich auf dem städtischen Friedhof am Standort „Schmidtmannstraße“ (120
Tsd. EUR) und die Sanierung der Toilettenanlage im Verwaltungsgebäude des BWH
(24 Tsd. EUR).
Die Umsatzerlöse haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 43 Tsd. EUR
erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 1,8 %.
Insbesondere in den Bereichen Grünanlagen und Straßenreinigung /
Winterdienst waren steigende Umsätze zu verzeichnen. Dies war ebenso bei den
Friedhofsgebühren und den Friedhofsunterhaltungsgebühren der Fall. Verminderte
Umsätze waren dagegen bei der Straßenunterhaltung zu verzeichnen.
Es wurde im Geschäftsjahr 2014, so wie auch in Vorjahren vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wiederum eine Ruherechtsentschädigung nach
§ 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von 112 Tsd. EUR gezahlt.
Zum Jahresende 2014 verfügte der BWH über insgesamt 54 Mitarbeiter,
darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 3 Saisonkräfte im Grünbereich
und auf dem Friedhof sowie 8 Angestellte. Außerdem sind 3 Auszubildende beim
BWH beschäftigt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte fest, dass die
wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Anlass zu Beanstandungen geben.
Letztendlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich der
Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der
Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird festgestellt.
- Das
Jahresergebnis in Höhe von 1.284,58 EUR wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
- Der
Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.