Sitzung: 03.11.2015 Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss
Vorlage: VI/0226/15
Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung
und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes
Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz -KiFöG) ist es Aufgabe der Gemeinde die
Kostenbeiträge – die zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des örtlichen Trägers
der öffentlichen Jugendhilfe (Salzlandkreis) bedürfen - für alle Kinder die
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Aschersleben haben festzusetzen. In
diesem Verfahren sind außerdem der Gemeindeelternrat, sowie die
Einrichtungsträger anzuhören.
Dem Gedanken folgend, dass der Wettbewerb
zwischen den verschiedenen Einrichtungskonzepten auch weiterhin nicht über den
Preis geführt wird, gelten die Kostenbeiträge,
für alle Kinder mit gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Aschersleben,
unabhängig davon wer Träger der besuchten Einrichtung ist.
Letztmalig 2013, mit der Einführung des KiFöG,
erfolgte eine Anpassung der Kostenbeiträge im Sinne einer Vereinheitlichung.
Dies hatte vereinzelt auch Erhöhungen zur Folge, für die überwiegende Mehrheit
der Kinder hatten die seit dem 01. August 2008 feststehenden Kostenbeiträge
weiterhin Bestand. Gleichzeitig wurde die bis dahin geltende stundenweise
Betreuung im Hort durch eine pauschalierte Regelung ersetzt. Die Neukalkulation
der Kostenbeiträge macht sich erforderlich, weil:
a)
sich die Veränderungen des
Mindestpersonalschlüssels bislang noch nicht ausgewirkt haben,
b)
die uneingeschränkte
Einführung des Ganztagsanspruchs zu einer Erhöhung der Personalaufwendungen
führt und
c)
sich seit dem 01. August 2008
Kostensteigerungen im Personal- bzw.
Sachkostenbereich ergeben haben.
Grundlage für die vorgeschlagenen Varianten 2 und 3 ist die Rückkehr zur
stundenweisen Staffelung der Betreuungszeiten im Hortbereich. Diese Änderung
ist dem in § 3 Abs. 6 KiFöG enthaltenen Recht der Eltern geschuldet, den
täglichen Betreuungsbedarf gemäß ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen
zu wählen.
Die Anlage 2 zu dieser Vorlage enthält die Kalkulation der
Kostenbeiträge.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der
Kostenbeiträge für Kinder mit gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Aschersleben
zum 01. Januar 2016 entsprechend der Variante 2.