Sitzung: 04.11.2015 Ortschaftsrat Drohndorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0213/15
Die
Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat
ist an die Regelungen des Kommunal-verfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17. 06. 2014
anzupassen.
In
Absprache mit den Ortsbürgermeistern am 15. 01. 2015 ist Grundlage der neuen
Geschäftsordnung die am 08. 04. 2015 für den Stadtrat der Stadt Aschersleben
und seine Ausschüsse beschlossene Geschäftsordnung,
die am 01. 08. 2015 in Kraft getreten ist. Diese wurde an die Besonderheiten
des Ortschaftsrates angepasst.
Die
neue Geschäftsordnung beachtet die Anforderungen des KVG LSA, führt
weitestgehend bewährte Inhalte der bisherigen Geschäftsordnung fort und enthält
auch Neuerungen, wie z. B. die getrennte Feststellung der Tagesordnungen für
den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Teil von Sitzungen. Die Einzelheiten
hierzu sind der in der Anlage beigefügten Geschäftsordnung zu entnehmen.
Im
Ortschaftsrat werden bereits erfolgreich Einwohnerfragestunden durchgeführt. §
84 Abs. 5 KVG LSA sieht vor, dass der Ortschaftsrat formal über die
Durchführung von Einwohnerfragestunden zu entscheiden hat. Diese Entscheidung
trifft der Ortschaftsrat mit der Beschlussfassung über diese Geschäftsordnung.
§ 5 Abs. 3 Ziffer 1 Buchstabe f) sieht ausdrücklich eine Einwohnerfragestunde
vor. Die Einzelheiten zur Durchführung der Einwohnerfragestunde sind in der
Hauptsatzung der Stadt Aschersleben geregelt.
Hinweise:
Die
Geschäftsordnung ist mit der Mehrheit der Mitglieder des Ortschaftrates zu
beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat beschließt
die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat der
Ortschaft Drohndorf.