Sitzung: 11.11.2015 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0205/15
Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 %
Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Aschersleben.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“TAXON GmbH”, Zweigniederlassung Hettstedt.
Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 24.
Juni 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der
Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben wurde der Jahresabschluss per
31.12.2013 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit der
Beschlussempfehlung weitergeleitet.
Zum Geschäftsjahr 2014:
Das Geschäftsjahr 2014 verlief insgesamt positiv und konnte mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 2,2 Tsd. EUR (Vorjahr 3,5 Tsd. EUR) abgeschlossen
werden.
Die Gesellschaft erhielt zur Durchführung von Arbeitsförderungsmaßnahmen
finanzielle Mittel in Höhe von 2,92 Mio. EUR. Diese Aufwandszuschüsse
verringerten sich im Vorjahresvergleich um 177 Tsd. EUR. Der Rückgang im
Berichtsjahr ist insbesondere auf die geminderten Teilnehmerzahlen für die AB-Maßnahmen
und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zurückzuführen. Diese
rückläufigen Teilnehmerzahlen führten jedoch auch zu verminderten Material-,
Personal- und sonstigen Aufwendungen.
Im Durchschnitt des Jahres beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben 578
Personen (im Vorjahr 608 Personen), davon 483 Personen (im Vorjahr 488
Personen) in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren:
Ø Maßnahmen zur
Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der
Umweltbedingungen in den Grabensystemen)
Ø Vorbereitende
Denkmalpflege (Hilfe bei Ausgrabungsarbeiten)
Ø Hilfe im
kulturellen Bereich zur Vorbereitung und bei der Durchführung von
Veranstaltungen
Ø Hilfe im
sozialen Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer,
Sportvereine, Schulbusbegleiter)
Ø Ergänzende
Tätigkeiten im infrastrukturellem Bereich (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten
im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen)
Die Liquiditätslage der Gesellschaft stellt sich positiv dar und ist als
stabil zu bezeichnen. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, alle
kurzfristigen Verbindlichkeiten zu begleichen. Forderungen wurden innerhalb der
Zahlungsziele vereinnahmt.
Die Eigenkapitalquote ist mit 75,7 % der Bilanzsumme als sehr gut
einzustufen. Sie hat sich im Laufe der letzten Jahre stetig verbessert.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und
der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine wesentlichen
Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2014
der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird
zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der
Jahresüberschuss in Höhe von 2.154,17 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
(keine Abstimmung – 1. Beratung der
Vorlage)