Sitzung: 11.11.2015 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0210/15
Der
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der
Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen
Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
Bestandteile
des Wirtschaftsplanes sind
• der
Erfolgsplan
• der
Vermögensplan
• der
Finanzplan
• der
Investitionsplan
• die
Stellenübersicht.
Übereinstimmend
mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern vom September 1999 obliegt die
Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist
dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.
Zur
Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Vorbericht hinzugefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Dem
Erfolgsplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.046.600 Euro
zugestimmt.
2.
Dem
Vermögensplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 266.435 Euro
zugestimmt.
3.
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2016 wird auf 250.000 Euro
festgesetzt.
(keine Abstimmung – 1.
Beratung der Vorlage)