Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

 

                                                der Erfolgsplan

                                                der Vermögensplan

                                                der Finanzplan

                                                der Investitionsplan

                                                die Stellenübersicht.

 

Übereinstimmend mit dem Runderlass des Ministeriums des Innern vom September 1999 obliegt die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Vorbericht hinzugefügt.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Dem Erfolgsplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.046.600 Euro zugestimmt.

2.      Dem Vermögensplan 2016 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 266.435 Euro zugestimmt.

3.      Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2016 wird auf 250.000 Euro festgesetzt.


(keine Abstimmung – 1. Beratung der Vorlage)