Sitzung: 30.09.2015 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0204/15
Den Gesellschaftern obliegt die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum 31.12.2014 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft
mbH". Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die
Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und
deshalb konnte am 12. Juni 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2014:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag
31.12.2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von 42,7 Tsd. EUR aus (im Vorjahr
Jahresüberschuss 5,34 Mio. EUR).
Der relativ hohe Jahresüberschuss für 2013 resultierte
hauptsächlich aus dem außerordentlichen Ergebnis von 5,42 Mio. EUR aus dem
Forderungsverzicht der Sparkasse (2,00 Mio. EUR) und dem Forderungsverzicht der
Gesellschafter ( 3,42 Mio. EUR).
Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2014 wurde durch
das neutrale Ergebnis von 180 Tsd. EUR (Saldo aus Abrissförderung und
Zuschreibungen zum Anlagevermögen) positiv beeinflusst.
Nach wie vor wirkte sich der anhaltende
Bevölkerungsrückgang und die hohe Arbeitslosigkeit im Salzlandkreis auch 2014
negativ auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft aus.
Der Leerstand erhöhte sich um 1,6% und beträgt nunmehr
154 WE. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 22,3 % des Gesamtbestandes
und ist aufgrund der demografischen Entwicklung in der Region, speziell auch in
der Seelandregion, ein ernstzunehmendes Problem. Hoffnung knüpft die
Gesellschaft an die stetige Produktionserweiterung der Firma Novelis am
Standort Nachterstedt bei denen mehrere hundert neue Arbeitsplätze entstehen.
Darüber hinaus bietet die Unterbringung von Flüchtlingen ebenfalls
Möglichkeiten dem Leerstand zu begegnen. Mittlerweile hat die Gesellschaft
bereits 12 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen an den Landkreis
vermietet.
Außerdem besteht verhaltener Optimismus, für die
touristische Nutzung des Concordiasees in naher Zukunft und damit verbunden,
die Vermietung von Ferienwohnungen für potentielle Gäste.
Die Gesellschaft hat 2012 und 2013 ein Sanierungskonzept
erarbeiten lassen und mit den Banken und den Gesellschaftern einen
Schuldenschnitt verhandelt.
Die Stadt Aschersleben hat am 17. April 2013 den
Beschluss (Nr. 484/13) gefasst, auf die Erstattung der Zins- und
Tilgungsleistungen für das der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“ gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 592.138,67 Euro zu
verzichten.
Mit der Umsetzung des Sanierungskonzeptes konnte die
Vermögens,- Finanz- und Ertragslage stabilisiert werden . Vom Wirtschaftsprüfer
wurde bestätigt, dass die Gesellschaft in der Lage war, 2014 und auch bis zum
Ende der Prüfung, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Für den Zeitraum bis 2019 ist aus Sicht der
Wirtschaftsprüfer die Zahlungsfähigkeit unter den Prämissen des
fortgeschriebenen Sanierungskonzeptes grundsätzlich gewährleistet. Die
Finanzlage bleibt jedoch weiterhin angespannt.
Ab 2020 ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bei
Umsetzung der Planungsprämissen, insbesondere der Instandhaltungskosten nur
gewährleistet, wenn es gelingt, die Kapitaldienstbelastung ab 2018 auf maximal
5% pro Jahr zu begrenzen. Die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere die
Liquiditätsausstattung und Ertragskraft der Gesellschaft wird in künftigen
Jahren maßgeblich durch die Mietpreisentwicklung sowie die Entwicklung des
Leerstandes beeinflusst.
Grundsätzlich sind aus dem Prüfbericht sind keine Gründe
ersichtlich dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu
verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „GÖKEN POLLAK und PARTNER Treuhandgesellschaft
mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss zum 31.12.2014 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“,
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der
Jahresüberschuss in Höhe von 42.683,79 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Abstimmung – 1. Beratung)