Sitzung: 30.09.2015 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0192/15
Im
§ 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der
Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 wird den Einheits-
und Verbandsgemeinden als Träger der Freiwilligen Feuerwehren die Aufgabe
gestellt, die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der
zu besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Anhand dieser
Risikoanalyse stellt die Stadt den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und
die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu
überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben.
Die
erste Risikoanalyse, mit Stand vom 08.03.2012, wurde in der Stadtratssitzung am
04.07.2012 beschlossen und ist seither gültig. Da zwischenzeitlich einige
Veränderungen in der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben eingetreten sind, war
die bestehende Risikoanalyse zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.
Für
die Erstellung der 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und der Erarbeitung des
Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Aschersleben wurde die Brandschutz
Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig beauftragt.
Nachdem
der erste Vorentwurf zur 1. Fortschreibung der Risikoanalyse am 08.06.2015
vorlag, wurde dieser erst durch die beauftragte Firma im Hause vorgestellt,
bevor dann eine Vorstellung gegenüber allen Ortsfeuerwehren im Rahmen einer
Wehrleiterberatung am 22.06.2015 erfolgte.
Damit
hatten die Vertreter aller Ortfeuerwehren nochmals die Möglichkeit, ihre
Hinweise und Anregungen darzulegen, um diese dann nach einer vorgenommenen
fachlichen Bewertung durch die
Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig mit zu
verarbeiten.
Gemäß
§ 1 Abs. 3 Satz 3 MindAusrVO-FF ist die Risikoanalyse und der
Brandschutzbedarfsplan der Kommunalaufsicht zur fachlichen Stellungnahme
vorzulegen. Dies erfolgte am 23.07.2015 mit der Übergabe des Entwurfs an den
Salzlandkreis.
Seitens
der Kommunalaufsicht wurde die 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des
Brandschutzbedarfsplanes in der vorliegenden Form bestätigt. Nachträgliche
Änderungen waren somit nicht vorzunehmen.
Es
wird daher empfohlen, der als Anlage beigefügten 1. Fortschreibung zur
Risikoanalyse und des
Brandschutzbedarfsplans in der Fassung vom 23.07.2015 die Zustimmung zu
erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die 1. Fortschreibung
Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der
Stadt Aschersleben in der Fassung vom 23.07.2015.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Abstimmung – 1. Beratung der Vorlage)