Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /

Im § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 wird den Einheits- und Verbandsgemeinden als Träger der Freiwilligen Feuerwehren die Aufgabe gestellt, die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Anhand dieser Risikoanalyse stellt die Stadt den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben.

 

Die erste Risikoanalyse, mit Stand vom 08.03.2012, wurde in der Stadtratssitzung am 04.07.2012 beschlossen und ist seither gültig. Da zwischenzeitlich einige Veränderungen in der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben eingetreten sind, war die bestehende Risikoanalyse zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

 

Für die Erstellung der 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Aschersleben wurde die Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig beauftragt.

 

Nachdem der erste Vorentwurf zur 1. Fortschreibung der Risikoanalyse am 08.06.2015 vorlag, wurde dieser erst durch die beauftragte Firma im Hause vorgestellt, bevor dann eine Vorstellung gegenüber allen Ortsfeuerwehren im Rahmen einer Wehrleiterberatung am 22.06.2015 erfolgte.

Damit hatten die Vertreter aller Ortfeuerwehren nochmals die Möglichkeit, ihre Hinweise und Anregungen darzulegen, um diese dann nach einer vorgenommenen fachlichen Bewertung durch die  Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig mit zu verarbeiten.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 MindAusrVO-FF ist die Risikoanalyse und der Brandschutzbedarfsplan der Kommunalaufsicht zur fachlichen Stellungnahme vorzulegen. Dies erfolgte am 23.07.2015 mit der Übergabe des Entwurfs an den Salzlandkreis.

Seitens der Kommunalaufsicht wurde die 1. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplanes in der vorliegenden Form bestätigt. Nachträgliche Änderungen waren somit nicht vorzunehmen.

 

Es wird daher empfohlen, der als Anlage beigefügten 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse und  des Brandschutzbedarfsplans in der Fassung vom 23.07.2015 die Zustimmung zu erteilen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Fortschreibung Risikoanalyse und  Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben in der Fassung vom 23.07.2015.