Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Aschersleben GmbH wurde letztmalig im Jahr 2008 aktualisiert. Er enthielt bisher eine Klausel im § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zur Orientierung der Energieversorgung auf das Gemeindegebiet. Diese Beschränkung unternehmerischen Handelns entspricht nicht mehr den geänderten Rahmenbedingungen des Energiemarktes und sollte daher an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

 

Außerdem werden weitere Änderungen am Gesellschaftsvertrag erforderlich. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Modalitäten zur Einberufung der Gesellschafterversammlung ( § 9) und zur Zusammensetzung und Amtsdauer sowie Beschlussfassung des Aufsichtsrates (§§ 11 und 13).

 

Alle Änderungen, die gemäß Anlage 1 vorgeschlagen werden, sind mit der enviaM Mitteldeutsche Energie AG als Mitgesellschafter abgestimmt.

 

Zur besseren Darstellung wurde der Beschlussvorlage eine Lesefassung (Anlage 2) mit den gekennzeichneten Änderungen beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschersleben GmbH, die Zustimmung der Stadt Aschersleben, zu den in Anlage 1 genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu erklären.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

9                          -                           -