Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /

Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf ist der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festzulegen. Die Satzung betrifft die Ausgaben des Jahres 2015 für die Baumaßnahme „Lutherstraße/Schenkgasse“. Im Jahr 2015 wurden die restlichen Fördermittel für die Baumaßnahme vom Fördermittelgeber ausgezahlt. Gleichzeitig ergab die Überprüfung der Abrechnung des öffentlichen Anteils für die Straßenentwässerung ein Guthaben für die Stadt. Dieses ist durch den Eigenbetrieb Abwasser an die Stadt 2015 zurück zu überweisen. Da jedoch keine Baukosten mehr angefallen sind, ergibt sich für das Beitragsjahr 2015 ein Erstattungsbetrag   (negativer Beitragssatz) für die Beitragspflichtigen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2015 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.