Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /

Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf ist der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festzulegen. Für das Beitragsjahr 2014 wurde entsprechend dem Gerichtsurteil des OVG Magdeburg vom 02.10.2014 eine Prognose über die Höhe der Umlage erstellt. Auf Grund dieser wurde die Ergänzungssatzung für 2014 beschlossen. Diese bezieht sich auf die noch abgeforderten Fördermittel für die Baumaßnahme „Lutherstraße/Schenkgasse“ in Höhe von 2.793,86 €. Die Fördermittel wurden vom Fördermittelgeber erst im Jahr 2015 ausgereicht, so dass für die Umlage der Ergänzungssatzung 2014 kein Geldeingang zu verzeichnen ist. Der Geldeingang erfolgte erst zum 12.05.2015, so dass der Beschluss über die Ergänzungssatzung für das Jahr 2014 aufzuheben ist.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.      Der Beschluss des Stadtrates Nr. 95/14 vom 03.12.2014 – Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2014 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf wird aufgehoben.