Sitzung: 26.08.2015 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0195/15
Die Stadt Aschersleben ist
Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft
mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2014 von der
"KWP Revision GmbH" Berlin. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob
die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
und deshalb konnte am 21. Mai 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2014:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum
Stichtag 31.12.2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von 122,1 Tsd. EUR (Vorjahr
Jahresüberschuss 309,0 Tsd. EUR) aus.
Das Jahresergebnis ist insbesondere durch
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 424 Tsd. EUR (Vorjahr 675 Tsd. EUR )
und durch Buchverluste aus dem Rückbau von Gebäuden in Höhe von 513 Tsd. EUR
sowie Erträge aus Zuschreibungen im Anlagevermögen in Höhe von 231 Tsd. EUR
geprägt.
Im Geschäftsjahr 2014 wurden pro m² Wohnfläche
25,89 EUR (Vorjahr 29,17 EUR) in die Instandhaltung und Sanierung von
Wohngebäuden investiert. Schwerpunkt waren dabei das Wohngebiet Nord
/Staßfurter Höhe sowie der Abriss und Neubau eines Wohnhauses in der Innenstadt
(Liebenwahnscher Plan). Außerdem erfolgten energetische Sanierungen des
Bestandes.
Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung
haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 195 Tsd. EUR auf ca. 11.953 Tsd. EUR
erhöht. Außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 424 Tsd. EUR erfolgten gemäß
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB für verschiedene Objekte wegen Abriss bzw. dauerhafter
Wertminderung.
Das Bilanzvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr
um ca. 1,1 Mio. EUR (1,26%) auf 86,7 Mio. EUR (Vorjahr 87,8 Mio. EUR)
vermindert. Die Eigenkapitalquote von 61,0% ist als sehr gut einzuschätzen und
ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. (Vorjahr 60,2 %).
Konstatiert wird eine, im Vergleich zu den
Vorjahren, leicht erhöhte Leerstandsquote von 11,05 %
Zum Vergleich die Leerstandsquoten aus:
2013_10,77%. 2012_12,42%, 2010_12,6%, und 2008_14,6%.
Per 31.12.2014 verwaltet die Gesellschaft 3.005
eigene Wohnungen, davon waren 332 WE des eigenen Wohnungsbestandes nicht
vermietet (Vorjahr 329 WE).
Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) betrug
2014 pro m² und Monat 4,47 EUR.
Zum Vergleich: 2013_ 4,40 / 2012_ 4,32 /
2010_4,21 / 2008_4,11 jeweils in EUR pro m² und Monat ).
Im Juni 2012 wurde gemeinsam mit der Stadtwerke
Aschersleben GmbH die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH als
Tochtergesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft weist ebenfalls ein positives
Jahresergebnis per 31.12.2014 in Höhe von 12,7 Tsd. EUR aus.
Die Erteilung des uneingeschränkten
Bestätigungsvermerkes von Seiten der Wirtschaftsprüfer ist erfolgt. Es sind aus
dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, der Geschäftsführung und dem
Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine
Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „KWP Revision GmbH “ geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
zum 31.12.2014 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
wird zur Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten
und
c) dafür
zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 122.120,80 Euro in die
Position „Andere Gewinnrücklagen“ einzustellen ist.
Ja Nein Enthaltungen
(keine
Beschlussfassung – 1. Beratung)