Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2014 von der "KWP Revision GmbH" Berlin. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1  Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 21. Mai 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2014:

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von 122,1 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresüberschuss 309,0 Tsd. EUR) aus.

 

Das Jahresergebnis ist insbesondere durch außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 424 Tsd. EUR (Vorjahr 675 Tsd. EUR ) und durch Buchverluste aus dem Rückbau von Gebäuden in Höhe von 513 Tsd. EUR sowie Erträge aus Zuschreibungen im Anlagevermögen in Höhe von 231 Tsd. EUR geprägt.

 

Im Geschäftsjahr 2014 wurden pro m² Wohnfläche 25,89 EUR (Vorjahr 29,17 EUR) in die Instandhaltung und Sanierung von Wohngebäuden investiert. Schwerpunkt waren dabei das Wohngebiet Nord /Staßfurter Höhe sowie der Abriss und Neubau eines Wohnhauses in der Innenstadt (Liebenwahnscher Plan). Außerdem erfolgten energetische Sanierungen des Bestandes.

 

Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 195 Tsd. EUR auf ca. 11.953 Tsd. EUR erhöht. Außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 424 Tsd. EUR erfolgten gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB für verschiedene Objekte wegen Abriss bzw. dauerhafter Wertminderung.

Das Bilanzvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,1 Mio. EUR (1,26%) auf 86,7 Mio. EUR (Vorjahr 87,8 Mio. EUR) vermindert. Die Eigenkapitalquote von 61,0% ist als sehr gut einzuschätzen und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. (Vorjahr 60,2 %).

 

Konstatiert wird eine, im Vergleich zu den Vorjahren, leicht erhöhte Leerstandsquote von 11,05 %

Zum Vergleich die Leerstandsquoten aus: 2013_10,77%. 2012_12,42%, 2010_12,6%, und 2008_14,6%.

 

Per 31.12.2014 verwaltet die Gesellschaft 3.005 eigene Wohnungen, davon waren 332 WE des eigenen Wohnungsbestandes nicht vermietet (Vorjahr 329 WE).

 

Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) betrug 2014 pro m² und Monat 4,47 EUR.

Zum Vergleich: 2013_ 4,40 / 2012_ 4,32 / 2010_4,21 / 2008_4,11 jeweils in EUR pro m² und Monat ).

 

Im Juni 2012 wurde gemeinsam mit der Stadtwerke Aschersleben GmbH die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH als Tochtergesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft weist ebenfalls ein positives Jahresergebnis per 31.12.2014 in Höhe von 12,7 Tsd. EUR aus.

 

Die Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes von Seiten der Wirtschaftsprüfer ist erfolgt. Es sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „KWP Revision GmbH “ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH

 

a)   den Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen,

 

b)   den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten und

 

c)    dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 122.120,80 Euro in die Position „Andere Gewinnrücklagen“ einzustellen ist.

 


Ja                        Nein                   Enthaltungen

(keine Beschlussfassung – 1. Beratung)