Sitzung: 26.08.2015 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0177/15
Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Aschersleben
GmbH wurde letztmalig im Jahr 2008 aktualisiert. Er enthielt bisher eine Klausel im § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) zur Orientierung der Energieversorgung auf das Gemeindegebiet. Diese
Beschränkung unternehmerischen Handelns entspricht nicht mehr den geänderten
Rahmenbedingungen des Energiemarktes und sollte daher an die aktuellen
Gegebenheiten angepasst werden.
Außerdem
werden weitere Änderungen am Gesellschaftsvertrag erforderlich. Diese
Änderungen betreffen hauptsächlich die Modalitäten zur Einberufung der
Gesellschafterversammlung ( § 9) und zur Zusammensetzung und Amtsdauer sowie
Beschlussfassung des Aufsichtsrates (§§ 11 und 13).
Alle
Änderungen, die gemäß Anlage 1 vorgeschlagen werden, sind mit der enviaM
Mitteldeutsche Energie AG als Mitgesellschafter abgestimmt.
Zur
besseren Darstellung wurde der Beschlussvorlage eine Lesefassung (Anlage 2) mit
den gekennzeichneten Änderungen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird
ermächtigt und angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Aschersleben GmbH, die Zustimmung der Stadt Aschersleben, zu den in Anlage 1
genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu erklären.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Beschlussfassung – 1. Beratung)