Das bürgerschaftliche Engagement ist ein nicht wegzudenkender Faktor in der  Kultur örtlichen Zusammenlebens. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zu  kommunaler Daseinsvorsorge. Das Engagement zeigt sich in vielfältigen Formen. Angefangen von Vereinen und Initiativen bis hin zu Interessengemeinschaften. Die Mitglieder dieser Vereinigungen erfüllen ihre Aufgaben nach den Prinzipien der Freiwilligkeit und sind zumeist ehrenamtlich tätig.

 

Die Stadt Aschersleben betrachtet es als ein wichtiges Anliegen, dieses Engagement zu unterstützen.

 

Im Zuge der Überprüfung hatte der Landesrechnungshof empfohlen die Richtlinien der Stadt zu überarbeiten und so den aktuellen Anforderungen anzupassen.

Die beigefügte Richtlinie führt die Regelungen aus 14 verschiedenen Förderrichtlinien in einer zusammen. In einem allgemeinen Teil wird das für alle Antragsteller einheitliche Verfahren vom Antrag über die Bewilligung bis hin zum Nachweis der Verwendung beschrieben. Darüber hinaus enthält der Teil B besondere Bestimmungen für einzelne Zuwendungsbereiche.  

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Förderrichtlinie der Stadt Aschersleben.