Sitzung: 24.06.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: VI/0162/15
In der Stadtratssitzung am 30.07.2014 erfolgte der Aufstellungsbeschluss
für die Satzung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart und Gestalt gemäß § 172
Abs. 1 Nr. 1 BauGB für die Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“
(Beschluss-Nr. 45/14).
Im Zusammenhang mit den Aufgaben der Innenentwicklung und des Erhalts
baukulturell wertvoller städtebaulicher Strukturen erhält die städtebauliche
Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine wichtige Funktion.
Mit der Erhaltungssatzung soll die städtebauliche Struktur mit der engen
Verbindung zwischen den Wohngebäuden und Freiräumen erhalten bleiben. Diese
Satzung dient der Erhaltung der gestalterischen Wohnqualität des Gebietes durch
seine prägenden baulichen Anlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die
Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ in Aschersleben in der
vorliegenden Fassung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gemäß Anlage. Die
Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
- Der
Beschluss und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ja Nein Enthaltungen
7 - 1