Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1, Befangen: -

In der Stadtratssitzung am 30.07.2014 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für die Satzung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart und Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für die Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ (Beschluss-Nr. 45/14).

Im Zusammenhang mit den Aufgaben der Innenentwicklung und des Erhalts baukulturell wertvoller städtebaulicher Strukturen erhält die städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB eine wichtige Funktion.

 

Mit der Erhaltungssatzung soll die städtebauliche Struktur mit der engen Verbindung zwischen den Wohngebäuden und Freiräumen erhalten bleiben. Diese Satzung dient der Erhaltung der gestalterischen Wohnqualität des Gebietes durch seine prägenden baulichen Anlagen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ in Aschersleben in der vorliegenden Fassung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
  2. Der Beschluss und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Ja                        Nein                   Enthaltungen

7                           -                           1