Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1

In Anlehnung an § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen und in der Bürgerbeteiligung zur Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu prüft die Stadt Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. Das Prüfergebnis ist im Satzungsbeschluss zur Erhaltungssatzung zu berücksichtigen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Über die abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufstellungsverfahren zur Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ in Aschersleben.

 

Die gegebenen Hinweise wurden gerecht abgewogen und ausreichend berücksichtigt.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses über die abschließende Abwägung.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

7                           -                           1