Sitzung: 24.06.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1
Vorlage: VI/0161/15
In Anlehnung an § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen und in
der Bürgerbeteiligung zur Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“
geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen.
Dazu prüft die Stadt Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und
bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. Das Prüfergebnis ist im
Satzungsbeschluss zur Erhaltungssatzung zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Über die abschließende Abwägung zu
den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im
Aufstellungsverfahren zur Erhaltungssatzung „Gartenstadt Johannishof“ in
Aschersleben.
Die gegebenen Hinweise wurden
gerecht abgewogen und ausreichend berücksichtigt.
Die Anlage ist Bestandteil des
Beschlusses über die abschließende Abwägung.
Ja Nein Enthaltungen
7
- 1