Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2014 beschlossene Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof, wurde von der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises geprüft.

Die Stellungnahme, welche am 24. Februar 2015 in der Stadtverwaltung einging, bestätige den Beschluss des Stadtrates. Allerdings ergaben sich bei der Überprüfung der Satzung die berechtigten Hinweise, dass einige Regelungen in Bezug auf die Zuständigkeiten nicht hinreichend bestimmt oder überflüssig sind.

 

  1. Die Zuständigkeiten über Erlass, Niederschlagung und Stundung von Abgaben sind in § 3 Abs. 2 Ziffer 3 und §4 Abs. 2 Ziffer 6 nicht eindeutig einem Organ des Eigenbetriebes zuzuordnen.

 

  1. In § 3 Abs. 2 Ziffer 7 und § 4 Abs. 2 Ziffer 5 ist eine Überschneidung der Aufgabenkompetenz des Betriebsleiters und des Betriebsausschusses festzustellen.

 

  1. In § 4 Abs. 4 ist eine Fristenregelung zum Vollzug der im Betriebsausschuss getroffenen Beschlüsse enthalten. Diese ist nach Auffassung der Kommunalaufsicht mit Bezugnahme auf einen Prüfbericht des Landesrechnungshofes vom 29. Januar 2014 nicht erforderlich.

 

Dem Hinweis der Kommunalaufsicht folgend, wurde in der beiliegenden Neufassung der Satzung die Zuständigkeit des Betriebsausschusses und des Betriebsleiters in § 4 Abs. 2 Ziffer 6 sowie in § 3 Abs. 2 Ziffer 7 und § 4 Abs. 2 Ziffer 5 korrigiert und eindeutig geregelt. Die in § 4 Abs. 4 getroffene Fristenregelung wurde gestrichen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben.

 


-Beschluss: