Sitzung: 25.06.2015 Ortschaftsrat Winningen
Vorlage: VI/0170/15
Das bürgerschaftliche Engagement ist ein nicht
wegzudenkender Faktor in der Kultur
örtlichen Zusammenlebens. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zu kommunaler Daseinsvorsorge. Das Engagement
zeigt sich in vielfältigen Formen. Angefangen von Vereinen und Initiativen bis
hin zu Interessengemeinschaften. Die Mitglieder dieser Vereinigungen erfüllen
ihre Aufgaben nach den Prinzipien der Freiwilligkeit und sind zumeist
ehrenamtlich tätig.
Die
Stadt Aschersleben betrachtet es als ein wichtiges Anliegen, dieses Engagement
zu unterstützen.
Im
Zuge der Überprüfung hatte der Landesrechnungshof empfohlen die Richtlinien der
Stadt zu überarbeiten und so den aktuellen Anforderungen anzupassen.
Die
beigefügte Richtlinie führt die Regelungen aus 14 verschiedenen
Förderrichtlinien in einer zusammen. In einem allgemeinen Teil wird das für
alle Antragsteller einheitliche Verfahren vom Antrag über die Bewilligung bis
hin zum Nachweis der Verwendung beschrieben. Darüber hinaus enthält der Teil B
besondere Bestimmungen für einzelne Zuwendungsbereiche.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
als Anlage beigefügte Förderrichtlinie der Stadt Aschersleben.