Beschluss: ungeändert beschlossen

Am 15. 03. 2015 wurde in der Stadt Aschersleben die Wahl zum Oberbürgermeister durchgeführt.

 

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 17. 03. 2015 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben festgestellt und ermittelt, dass der Amtsinhaber Herr Michelmann erneut zum Oberbürgermeister gewählt worden ist.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses erfolgte daraufhin am 19. 03. 2015 in der Mitteldeutschen Zeitung – Ausgabe Aschersleben.

 

Die 14-tägige Einspruchsfrist gemäß § 50 Abs. 2 KWG LSA endete somit am 02. 04. 2015. Innerhalb der Einspruchsfrist wurden keinerlei Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben.

 

Nach § 51 KWG LSA hat der Stadtrat über Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden.

 

Gemäß §§ 51 Abs. 1 Satz 3, 52 Abs. 1 Ziffer 1 KWG LSA hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben somit die im Beschlussvorschlag genannte Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister zu treffen.


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.