Am 15. 03. 2015 wurde in der Stadt Aschersleben die Wahl zum
Oberbürgermeister durchgeführt.
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am
17. 03. 2015 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister der
Stadt Aschersleben festgestellt und ermittelt, dass der Amtsinhaber Herr
Michelmann erneut zum Oberbürgermeister gewählt worden ist.
Die öffentliche Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses erfolgte
daraufhin am 19. 03. 2015 in der Mitteldeutschen Zeitung – Ausgabe
Aschersleben.
Die 14-tägige Einspruchsfrist gemäß § 50 Abs. 2 KWG LSA endete somit am 02.
04. 2015. Innerhalb der Einspruchsfrist wurden keinerlei Einwendungen gegen die
Gültigkeit der Wahl erhoben.
Nach § 51 KWG LSA hat der Stadtrat über Wahleinsprüche und die Gültigkeit
der Wahl zu entscheiden.
Gemäß §§ 51 Abs. 1 Satz 3, 52 Abs. 1 Ziffer 1 KWG LSA hat der Stadtrat
der Stadt Aschersleben somit die im Beschlussvorschlag genannte Entscheidung
über die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister zu treffen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Einwendungen gegen die Wahl liegen
nicht vor. Die Wahl ist gültig.