Beschluss: ungeändert beschlossen

Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Freckleben ist der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festzulegen. Die Satzung betrifft die Ausgaben des Jahres 2013 für die Baumaßnahme „Domäne“ und „Am Bahnhof“. Im Jahr 2013 wurden Fördermittel für die Baumaßnahme durch den Fördermittelgeber ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag war höher als die im Jahr 2013 angefallenen Kosten, so dass sich für das Beitragsjahr 2013 ein Erstattungsbetrag (negativer Beitragssatz) für die Beitragspflichtigen ergibt.

 

Nach Hinweisen der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises war die am 03.12.2014 beschlossene Ergänzungssatzung 2013 zu überprüfen.

Unter der Beachtung der Aufwendungen und gewährten Fördermittel für die Gesamtmaßnahme ist der Beitragssatz für das Beitragsjahr 2013 neu festzulegen.

 

Die Abrechnung erfolgt im Jahr 2015.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte „Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2013 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Freckleben“.