Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Freckleben ist der Beitragssatz
in einer gesonderten Satzung festzulegen. Die Satzung betrifft die Ausgaben des
Jahres 2013 für die Baumaßnahme „Domäne“ und „Am Bahnhof“. Im Jahr 2013 wurden
Fördermittel für die Baumaßnahme durch den Fördermittelgeber ausgezahlt. Der
Auszahlungsbetrag war höher als die im Jahr 2013 angefallenen Kosten, so dass sich
für das Beitragsjahr 2013 ein Erstattungsbetrag (negativer Beitragssatz) für
die Beitragspflichtigen ergibt.
Nach Hinweisen der Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises war die am 03.12.2014 beschlossene Ergänzungssatzung 2013 zu
überprüfen.
Unter der Beachtung der Aufwendungen und
gewährten Fördermittel für die Gesamtmaßnahme ist der Beitragssatz für das
Beitragsjahr 2013 neu festzulegen.
Die Abrechnung erfolgt im Jahr 2015.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte „Ergänzungssatzung
zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2013 der Satzung
der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den
Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Freckleben“.