Beschluss: ungeändert beschlossen

Das Baugebiet "Vogelgesang" wurde durch den Vorhabenträger, die Bau- und Immobiliengesellschaft mbH aus Aschersleben, entwickelt. Am Standort sind die Erschließungsanlagen und je 5 Einzel- und Reihenhäuser sowie zwei Mehrfamilienhäuser entstanden.

Auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten am Immobilienmarkt in Aschersleben ist der Vorhabenträger noch bevor es zum Satzungsbeschluss kam in Insolvenz geraten, und das Bauleitplanverfahren konnte nicht beendet werden.

Das Land Sachsen – Anhalt hat mit Wirkung vom 16.03.2011 ein neues Wassergesetz erlassen. Da das Plangebiet durch die festgesetzten Überschwemmungsflächen der Eine im südlichen Bereich betroffen ist, kann das Bauleitplanverfahren aus öffentlich-rechtlichen Gründen nicht mehr durchgeführt bzw. zum Abschluss gebracht werden.

Das Baugebiet ist zu ca. 88 % bebaut und das restlich verbliebene Grundstück und zukünftige Bauanträge können gemäß § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Das Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Wohngebiet - Vogelgesang“ in  Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom 27.09.2000 (Beschluss – Nr. 231/00) in der Fassung des Beschlusses über die Billigung des Entwurfs vom 18.04.2001 (Beschluss – Nr. 371/01) wird aufgehoben.