Beschluss: ungeändert beschlossen

Das Baugebiet "Am Walkmühlenbad", heutige Bezeichnung "Mühlengrund", wurde durch den Vorhabenträger, die Bau- und Immobiliengesellschaft mbH aus Aschersleben, entwickelt. Am Standort sind die Erschließungsanlagen und 18 Einzel- bzw. Doppelhäuser entstanden.

Auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten am Immobilienmarkt in Aschersleben ist der Vorhabenträger noch bevor es zum Satzungsbeschluss kam in Insolvenz geraten, und das Bauleitplanverfahren konnte nicht beendet werden.

Das Land Sachsen – Anhalt hat mit Wirkung vom 16.03.2011 ein neues Wassergesetz erlassen. Der Geltungsbereich ist im Osten durch die festgesetzten Überschwemmungsflächen betroffen. Das Bauleitplanverfahren ist daher aus öffentlich-rechtlichen Gründen nicht mehr durchführbar bzw. kann nicht zum Abschluss gebracht werden.

Das Baugebiet ist zu 100 % bebaut und zukünftige Bauanträge können gemäß § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Das Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Wohngebiet - Am Walkmühlenbad“ in  Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom 24.11.1999 (Beschluss – Nr. 74/99) in der Fassung des Beschlusses über die Billigung des 2. Entwurfs vom 28.02.2001 (Beschluss – Nr. 336/01) wird aufgehoben.