Das Baugebiet "Am Walkmühlenbad", heutige Bezeichnung "Mühlengrund",
wurde durch den Vorhabenträger, die Bau- und Immobiliengesellschaft mbH aus
Aschersleben, entwickelt. Am Standort sind die Erschließungsanlagen und 18
Einzel- bzw. Doppelhäuser entstanden.
Auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten am Immobilienmarkt in
Aschersleben ist der Vorhabenträger noch bevor es zum Satzungsbeschluss kam in
Insolvenz geraten, und das Bauleitplanverfahren konnte nicht beendet werden.
Das Land Sachsen – Anhalt hat mit Wirkung vom
16.03.2011 ein neues Wassergesetz erlassen. Der Geltungsbereich ist im
Osten durch die festgesetzten Überschwemmungsflächen betroffen. Das
Bauleitplanverfahren ist daher aus
öffentlich-rechtlichen Gründen nicht mehr durchführbar bzw. kann nicht zum
Abschluss gebracht werden.
Das
Baugebiet ist zu 100 % bebaut und zukünftige Bauanträge können gemäß § 34 BauGB
beurteilt und genehmigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Das
Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Wohngebiet -
Am Walkmühlenbad“ in Aschersleben mit
dem Beschluss über die Aufstellung vom 24.11.1999 (Beschluss – Nr. 74/99) in
der Fassung des Beschlusses über die Billigung des 2. Entwurfs vom 28.02.2001
(Beschluss – Nr. 336/01) wird aufgehoben.