Sitzung: 06.05.2015 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: VI/0153/15
Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Freckleben ist der Beitragssatz
in einer gesonderten Satzung festzulegen. Die Satzung betrifft die Ausgaben des
Jahres 2014 für die Baumaßnahme „Domäne“ und „Am Bahnhof“. Im Jahr 2014 wurden
die restlichen Fördermittel für die Baumaßnahme durch den Fördermittelgeber
ausgezahlt. Es sind jedoch keine Baukosten mehr angefallen, so dass sich für
das Beitragsjahr 2014 ein Erstattungsbetrag (negativer Beitragssatz) für die
Beitragspflichtigen ergibt.
Nach Hinweisen der Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises war die am 03.12.2014 beschlossene Ergänzungssatzung 2014 zu
überprüfen.
Unter Beachtung der Aufwendungen und gewährten
Fördermittel für die Gesamtmaßnahme ist der Beitragssatz für das Beitragsjahr
2014 neu festzulegen.
Die Abrechnung erfolgt im Jahr 2015.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2014 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Freckleben.
Ja Nein Enthaltungen
7 - -