Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: 1

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 13.650 EUR (entspricht 17,33 % Anteil am Stammkapital) Mitgesellschafterin der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ mit Sitz in Nachterstedt.

Den Gesellschaftern obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum 31.12.2013 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH". Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 5. Januar 2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2013:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2013 einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. 5,34 Mio. EUR aus (im Vorjahr Jahresfehlbetrag ca. 89 Tsd. EUR). Der relativ hohe Jahresüberschuss resultiert hauptsächlich aus dem außerordentlichen Ergebnis von 5,42 Mio. EUR, welches aus dem Forderungsverzicht der Sparkasse (2,00 Mio. EUR) und dem Forderungsverzicht der Gesellschafter ( 3,42 Mio. EUR) entstanden ist.

 

Ohne das außerordentliche Ergebnis aus der Umsetzung der Sanierungsvereinbarung erzielte die Gesellschaft ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von -71 Tsd. EUR.

 

Der anhaltende Bevölkerungsrückgang und die hohe Arbeitslosigkeit in der Region haben sich auch 2013 negativ auf die Geschäftsentwicklung ausgewirkt.

 

Der Leerstand erhöhte sich um 1,4% und beträgt nunmehr 149 WE. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 20,5 % des Gesamtbestandes und ist aufgrund der demografischen Entwicklung in der Region, speziell auch in der Seelandregion, ein ernstzunehmendes Problem. Hoffnung auf Besserung besteht durch den Neubau einer Recycling Firma am Standort Nachterstedt mit ca. 200 neuen Arbeitsplätzen.

 

Die Gesellschaft hat 2012 und 2013 ein Sanierungskonzept erarbeiten lassen. Die konsequente Umsetzung des Sanierungskonzeptes wird die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft verbessern, da der jährliche Kapitaldienst sinkt und dadurch notwendige Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten realisiert werden können.

Mit den Banken und den Gesellschaftern wurde ein Schuldenschnitt verhandelt.

Die Stadt Aschersleben hat am 17. April 2013 den Beschluss (Nr. 484/13) gefasst, auf die Erstattung der Zins- und Tilgungsleistungen für das der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 592.138,67 Euro zu verzichten.

 

Für den Zeitraum bis 2019 ist aus Sicht der Wirtschaftsprüfer die Zahlungsfähigkeit unter den Prämissen des fortgeschriebenen Sanierungskonzeptes grundsätzlich gewährleistet. Die Finanzlage bleibt jedoch weiterhin angespannt. Ab 2020 ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nur gewährleistet, wenn es gelingt, die Kapitaldienstbelastung ab 2018 auf maximal 5% pro Jahr zu begrenzen.

 

Aufgrund der angespannten Liquiditätslage konnte die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013 lediglich Netto-Investitionen von ca. 14 Tsd. EUR vornehmen

 

Die Prüfer erklärten dass die zum 31. Dezember 2012 noch bestehende bilanzielle Überschuldung zum 31.12.2013 beseitigt ist.

 

Die Gesellschaft kann nur durch die Umsetzung des Sanierungskonzeptes ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stabilisieren. Die Liquidität der Gesellschaft ist derzeit gesichert. Die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft, wird in künftigen Jahren maßgeblich durch die Mietpreisentwicklung sowie die Entwicklung des Leerstandes beeinflusst.

 

Grundsätzlich sind aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „GÖKEN POLLAK und PARTNER Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2013 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte,

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12.2013 festzustellen,

b)         den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten und

c)         dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 1.005.572,66 EUR mit dem Verlustvortrag verrechnet und der übrige Betrag auf neue Rechnung vorgetragen wird.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

6                          -                           1

 

 

Nach der Abstimmung nimmt Herr Klar wieder seinen Platz als Ausschussmitglied ein.