Sitzung: 13.04.2015 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0155/15
Die Stadt Aschersleben ist mit einem
Stammkapitalanteil von 13.650 EUR (entspricht 17,33 % Anteil am Stammkapital)
Mitgesellschafterin der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ mit
Sitz in Nachterstedt.
Den Gesellschaftern obliegt die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
sowie die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der
Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum
31.12.2013 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH". Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung
mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt und deshalb konnte am 5. Januar 2015 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2013:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum
Stichtag 31.12.2013 einen Jahresüberschuss in Höhe von ca. 5,34 Mio. EUR aus
(im Vorjahr Jahresfehlbetrag ca. 89 Tsd. EUR). Der relativ hohe
Jahresüberschuss resultiert hauptsächlich aus dem außerordentlichen Ergebnis
von 5,42 Mio. EUR, welches aus dem Forderungsverzicht der Sparkasse (2,00 Mio.
EUR) und dem Forderungsverzicht der Gesellschafter ( 3,42 Mio. EUR) entstanden
ist.
Ohne das außerordentliche Ergebnis aus der
Umsetzung der Sanierungsvereinbarung erzielte die Gesellschaft ein Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von -71 Tsd. EUR.
Der anhaltende Bevölkerungsrückgang und die hohe
Arbeitslosigkeit in der Region haben sich auch 2013 negativ auf die
Geschäftsentwicklung ausgewirkt.
Der Leerstand erhöhte sich um 1,4% und beträgt
nunmehr 149 WE. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 20,5 % des
Gesamtbestandes und ist aufgrund der demografischen Entwicklung in der Region,
speziell auch in der Seelandregion, ein ernstzunehmendes Problem. Hoffnung auf
Besserung besteht durch den Neubau einer Recycling Firma am Standort
Nachterstedt mit ca. 200 neuen Arbeitsplätzen.
Die Gesellschaft hat 2012 und 2013 ein
Sanierungskonzept erarbeiten lassen. Die konsequente Umsetzung des
Sanierungskonzeptes wird die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft
verbessern, da der jährliche Kapitaldienst sinkt und dadurch notwendige
Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten realisiert werden können.
Mit den Banken und den Gesellschaftern wurde ein
Schuldenschnitt verhandelt.
Die Stadt Aschersleben hat am 17. April 2013 den
Beschluss (Nr. 484/13) gefasst, auf die Erstattung der Zins- und
Tilgungsleistungen für das der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“ gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt 592.138,67 Euro zu
verzichten.
Für den Zeitraum bis 2019 ist aus Sicht der
Wirtschaftsprüfer die Zahlungsfähigkeit unter den Prämissen des
fortgeschriebenen Sanierungskonzeptes grundsätzlich gewährleistet. Die
Finanzlage bleibt jedoch weiterhin angespannt. Ab 2020 ist die
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nur gewährleistet, wenn es gelingt, die
Kapitaldienstbelastung ab 2018 auf maximal 5% pro Jahr zu begrenzen.
Aufgrund der angespannten Liquiditätslage konnte
die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2013 lediglich Netto-Investitionen von ca. 14
Tsd. EUR vornehmen
Die Prüfer erklärten dass die zum 31. Dezember
2012 noch bestehende bilanzielle Überschuldung zum 31.12.2013 beseitigt ist.
Die Gesellschaft kann nur durch die Umsetzung des
Sanierungskonzeptes ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stabilisieren. Die
Liquidität der Gesellschaft ist derzeit gesichert. Die wirtschaftliche
Entwicklung, insbesondere die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft, wird in
künftigen Jahren maßgeblich durch die Mietpreisentwicklung sowie die
Entwicklung des Leerstandes beeinflusst.
Grundsätzlich sind aus dem Prüfbericht sind keine
Gründe ersichtlich dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu
verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „GÖKEN POLLAK und PARTNER Treuhandgesellschaft
mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss zum 31.12.2013 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer
Heimstätte wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer
Heimstätte,
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2013 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der
Jahresüberschuss in Höhe von 1.005.572,66 EUR mit dem Verlustvortrag verrechnet
und der übrige Betrag auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Ja Nein Enthaltungen
(1. Beratung –
keine Beschlussfassung)