Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Zum 31.01.2015 legte der Ortsbürgermeister der Ortschaft Wilsleben sein Amt und sein Mandat als Ortschaftsrat nieder.

 

Gemäß § 85 Abs. 7 Satz 2 KVG LSA hat das Vorliegen der Voraussetzungen für den Amtsverzicht und der Mandatsniederlegung der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.02.2015 durch Beschluss festgestellt.

 

Entsprechend § 85 Abs. 7 Satz 3 KVG LSA hat der Ortschaftsrat binnen 2 Monaten nach Freiwerden des Amtes aus seiner Mitte einen neuen Ortsbürgermeister für den Rest seiner Wahlperiode zu wählen. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.

 

In seiner Sitzung am 18.03.2015 hat der Ortschaftsrat Herrn Steffen Amme einstimmig zum Ortsbürgermeister gewählt.

 

Da Herr Steffen Amme der gewählte stellvertretende Ortsbürgermeister war, musste der Ortschaftsrat gemäß § 85 Abs. 1Satz 1 aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter wählen. Der ortschaftsrat wählte einstimmig Herrn Christoph Hosang zum 1. Stellvertreter und Herrn Jens Bilsing zum 2. stellvertreten Ortsbürgermeister.Auch die Wahl der Stellvertreter bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Wahl von Herrn  Steffen Amme zum Ortsbürgermeister, von Herrn Christoph Hosang zum ersten stellvertretenden Ortsbürgermeister und von Herrn Jens Bilsing zum zweiten stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Wilsleben wird bestätigt.

 


 

Beschluss:

 

Die Wahl von Herrn  Steffen Amme zum Ortsbürgermeister, von Herrn Christoph Hosang zum ersten stellvertretenden Ortsbürgermeister und von Herrn Jens Bilsing zum zweiten stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Wilsleben wird bestätigt.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen -

                                                                                                           

                                                                                                        Beschluss-Nr.: 117/15