Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Unter Beachtung der Regelungen der Satzung der Rudolf Christian Boettger Stiftung besteht das Kuratorium aus 5 und höchstens 8 Mitgliedern.

 

Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied des Kuratoriums. Die Stadt Aschersleben entsendet in das Kuratorium 5 weitere Mitglieder. Davon ist ein Mitglied Vertreter der Stifterin Stadt Aschersleben und 4 sind Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Jeder der im Stadtrat vertretenen Faktionen entsendet jeweils einen Vertreter in das Kuratorium der Stiftung. Diese müssen kein Mitglied der jeweiligen Fraktion sein.

 

Die Entsendung dieser weiteren Vertreter erfolgt nach den Regelungen der Satzung mit sofortiger Wirkung für die Dauer der jeweiligen Amtsperiode.

 

Nach dem Rücktritt des Stadtrates Herrn Frank Godniak (Fraktion DIE LINKE) zum 31.12.2014 musste der Sitz in der Rudolf Christian Boettger Stiftung neu besetzt werden. In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben vom 25.02.2015 wurde Frau Gerlinde Oertel (Fraktion DIE LINKE) als neues Mitglied benannt.

 

Frau Gerlinde Oertel wird vom Stadtrat mit Wirkung ab dem 25.02.2015 in das Kuratorium der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“  entsandt. Herr Frank Godniak ist mit Ablauf des 31.12.2014 als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung abzuberufen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

  1. Herr Frank Godniak wird mit Ablauf des 31.12.2014 als Mitglied des Kuratoriums der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“ abberufen.

 

  1. Frau Gerlinde Oertel wird mit Wirkung ab dem 25.02.2015 in das Kuratorium der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“ entsandt.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt:

 

  1. Herr Frank Godniak wird mit Ablauf des 31.12.2014 als Mitglied des Kuratoriums der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“ abberufen.

 

  1. Frau Gerlinde Oertel wird mit Wirkung ab dem 25.02.2015 in das Kuratorium der „Rudolf Christian Boettger Stiftung“ entsandt.

 

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –

 

                                                                                                  Beschluss-Nr.: 119/15