Sitzung: 07.04.2015 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0133/15
Mit dem in Kopie beigefügten Schreiben vom 30. 01. 2015 hat die
Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2015 abgesehen.
Bezüglich des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages
der Liquiditätskredite in Höhe von 23.800.000 Euro hat die Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises in Höhe von 21.992.600 Euro die Genehmigung erteilt und in Höhe
von 707.400 Euro versagt.
Im
Gespräch zwischen der Kommunalaufsichtsbehörde des Salzlandkreises (Frau von
dem Bussche) und dem Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben wurde avisiert, dass
es wohl keines Beitrittsbeschlusses bedarf, da die Teilversagung des
Liquiditätskredites zu keinen Einschränkungen bei den Investitionsmaßnahmen
führe. Eine abschließende Prüfung dieser Frage behielt sich der Landkreis vor. Mit
Schreiben vom 05.03.2015, AZ.: 10.15.1.01-Ma, teilte der Landkreis mit, dass es
eines Beitrittsbeschlusses bedarf, um eine Übereinstimmung des Willens der
kommunalen Körperschaft und der Genehmigungsbehörde herbeizuführen.
Die Genehmigung wird daher nur wirksam, wenn die Stadt Aschersleben der
Verfügung des Salzlandkreises durch Beschluss des Stadtrates beitritt.
Da die Einschränkung des Liquiditätskreditrahmens keine Auswirkungen auf
die geplanten Investitionsmaßnahmen hat, wird empfohlen, der Verfügung
beizutreten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt
Aschersleben tritt der Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises vom 30. 01.
2015, Az.: 10.15.2.01.00-Ma, zur Haushaltssatzung 2015 der Stadt Aschersleben
bei.
Ja Nein Enthaltungen
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