Mit dem in Kopie beigefügten Schreiben vom 30. 01. 2015 hat die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2015 abgesehen.

 

Bezüglich des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 23.800.000 Euro hat die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in Höhe von 21.992.600 Euro die Genehmigung erteilt und in Höhe von 707.400 Euro versagt.

 

Im Gespräch zwischen der Kommunalaufsichtsbehörde des Salzlandkreises (Frau von dem Bussche) und dem Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben wurde avisiert, dass es wohl keines Beitrittsbeschlusses bedarf, da die Teilversagung des Liquiditätskredites zu keinen Einschränkungen bei den Investitionsmaßnahmen führe. Eine abschließende Prüfung dieser Frage behielt sich der Landkreis vor. Mit Schreiben vom 05.03.2015, AZ.: 10.15.1.01-Ma, teilte der Landkreis mit, dass es eines Beitrittsbeschlusses bedarf, um eine Übereinstimmung des Willens der kommunalen Körperschaft und der Genehmigungsbehörde herbeizuführen.

 

Die Genehmigung wird daher nur wirksam, wenn die Stadt Aschersleben der Verfügung des Salzlandkreises durch Beschluss des Stadtrates beitritt.

 

Da die Einschränkung des Liquiditätskreditrahmens keine Auswirkungen auf die geplanten Investitionsmaßnahmen hat, wird empfohlen, der Verfügung beizutreten.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Aschersleben tritt der Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises vom 30. 01. 2015, Az.: 10.15.2.01.00-Ma, zur Haushaltssatzung 2015 der Stadt Aschersleben bei.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

(Keine Beschlussfassung – 1. Beratung)