Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /

Begründung/Erläuterung:

 

Die Notwendigkeit zu Erstellung resultiert aus der Vorgabe des § 79 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Darin wurde festgelegt, dass alle Gemeinden bzw. die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung für ihr gesamtes Gebiet, bis zum 01. 04. 2014 schriftlich in getrennten Konzepten (Schmutz- und Niederschlagswasser) darstellen, wie das im Gebiet anfallende Abwasser beseitigt wird (Abwasserbeseitigungskonzepte). Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) ist der Wasserbehörde anzuzeigen.

 

Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erläutert, wie in dem Gemeindegebiet das Niederschlagswasser aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen beseitigt wird. In dem Konzept sind die vorhandenen und geplanten öffentlichen Anlagen der Niederschlagwasserbeseitigung sowie die Teile des Gemeindegebiets anzugeben, die gegenwärtig an eine öffentliche Einrichtung angeschlossen sind oder zukünftig an eine solche Einrichtung angeschlossen werden sollen.

 

Kanäle (Mischwasserkanäle), die neben Niederschlagswasser auch Schmutzwasser abführen, sind prinzipiell Abwasseranlagen. Dass heißt, dass diese Kanäle somit im Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung dargestellt sind.

 

Im Interesse einer vollständigen und vergleichbaren Bearbeitung wurde die Wasserbehörde des Salzlandkreises in die Erarbeitung des  Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes mit einbezogen. Die Grundlagen zur Überarbeitung des vorgenannten Konzeptes bildet das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung, welches von der Unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises am 18. Dezember 2007 genehmigt wurde.

 

Das Gesamtkonzept besteht aus dem Erläuterungsbericht, dem Tabellen- und Planteil. Die als PDF-Dateien beigefügten Tabellen des Konzeptes beinhalten zum einen den Bestand der vorhandenen Bauwerke zur Regenwasserrückhaltung und -behandlung sowie die Regenwasserkanäle, zum anderen die geplanten abwassertechnischen Herstellungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Entsorgungsgebiet. Die in den Tabellen geforderten Planungsangaben wurden nur soweit eingetragen, wie sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzeptes bekannt waren bzw. vorgelegen haben. Der Umfang der Investitionen ist grundsätzlich vom Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel abhängig.

 

Die Darstellung der vorhandenen und geplanten Regenwasserkanäle findet in den Übersichts- und Lageplänen ebenso Berücksichtigung. Auf Grund des Umfanges und der geforderten Verwendung von Übersichts- und Lagepläne im Maßstab 1 : 5.000 und 1 : 2.500 ist eine Vervielfältigung für jedes Mitglied des Stadtrates nicht möglich. Die Mitglieder des Stadtrates und Ortschaftsrates haben jedoch die Möglichkeit in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes (Aschersleben, Magdeburger Straße 24) und im Bürgerbüro der Stadt Aschersleben Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

 

Es wird daher empfohlen, dem überarbeiteten Niederschlagswasserbeseitigungskonzept der Stadt Aschersleben die Zustimmung zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes für die Stadt Aschersleben