Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

Begründung/Erläuterung:

 

Die Notwendigkeit zu Erstellung resultiert aus der Vorgabe des § 79 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Darin wurde festgelegt, dass alle Gemeinden bzw. die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung für ihr gesamtes Gebiet bis zum 01. 04. 2014 schriftlich in getrennten Konzepten (Schmutz- und Niederschlagswasser) darstellen, wie das im Gebiet anfallende Abwasser beseitigt wird (Abwasserbeseitigungskonzept). Das Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung ist der Wasserbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung ist erforderlich, um darzulegen, wie die Gemeinde der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen will,

 

-         zu zeigen, dass die vorgegebenen Gewässerschutzziele in angemessener Zeit erreicht werden (insbesondere geht es dabei um die Anforderungen an die Kanalisation und an kommunale Einleitungen in ein Gewässer) und

-         zu zeigen, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Durchführung der Bauabschnitte beachtet wird.

 

Im Interesse einer vollständigen und vergleichbaren Bearbeitung wurde die Wasserbehörde des Salzlandkreises in die Erarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Schmutzwasserbeseitigung mit einbezogen. Die Grundlagen zur Überarbeitung des vorgenannten Konzeptes bildet das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung, welches von der Unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises am 18. Dezember 2007 genehmigt wurde.

 

Neben der Darstellung der vorhandenen und geplanten Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient das Abwasserbeseitigungskonzept auch als Grundlage für die Abgrenzung zwischen der öffentlichen und der privaten bzw. dezentralen Abwasserbeseitigung. Die in den Tabellen geforderten Planungsangaben wurden nur soweit eingetragen, wie sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzeptes bekannt waren bzw. vorgelegen haben.

 

Das Gesamtkonzept besteht aus dem Erläuterungsbericht, dem Tabellen- und Planteil. Die als PDF-Dateien beigefügten Tabellen des Konzeptes beinhalten zum Einen den Bestand der vorhandenen kommunalen Kläranlage und Kanalisation, zum Anderen die geplanten abwassertechnischen Herstellungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Entsorgungsgebiet. Der Umfang der Investitionen ist grundsätzlich vom Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel abhängig.

 

Die Darstellung der vorhandenen und geplanten Entwässerungsleitungen findet in den Übersichts- und Lageplänen ebenso Berücksichtigung. Auf Grund des Umfanges und der geforderten Verwendung von Übersichts- und Lageplänen im Maßstab 1 : 5.000 und 1 : 2.500 ist eine Vervielfältigung für jedes Mitglied des Stadtrates nicht möglich. Die Mitglieder des Stadtrates und Ortschaftsrates haben jedoch die Möglichkeit, in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes (Aschersleben, Magdeburger Straße 24) Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

 

Es wird daher empfohlen, das überarbeitete Abwasserbeseitigungskonzept zur Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Aschersleben die Zustimmung zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Schmutzwasserbeseitigung für die Stadt Aschersleben