Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wilsleben ist seit
22.12.2005 rechtkräftig. Das Betriebsgelände der ehemaligen Ziegelei ist als
Sonderbaufläche – Zweckbindung: Tonverarbeitende Industrie – festgesetzt.
Seit der Einstellung der Ziegelproduktion am Standort am
31.12.2002 dümpelt das Gelände dahin und
wurde als Müllzwischenlager missbraucht.
Durch den neuen Eigentümer, die Schall Holding GmbH aus Nürtingen,
soll die Gewerbebrache wiederbelebt und als Logistikzentrum für ein
Getränkelager entwickelt werden. Mit der beabsichtigten Nutzung können 40 – 50
Arbeitsplätze entstehen. Die Schall Holding GmbH hat deshalb am 18.12.2014 einen Antrag zur Änderung des
Flächennutzungsplanes und auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gestellt, um das Areal als Gewerbegebiet umzunutzen.
Die Wiederbelebung der Gewerbebrache und die damit
verbundene 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowei die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens sind vereinbar mit der geordneten städtebaulichen
Entwicklung der Stadt Aschersleben im Ortsteil Wilsleben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Für
das Gebiet der Gemarkung Wilsleben südlich der Landesstraße L 73 ist für
die Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche ein Änderungsverfahren zum
Flächennutzungsplan durchzuführen.
- Für
das Gebiet in der Gemarkung Wilsleben
soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 7,59 ha. - Für
die städtebaulichen Planungsleistung ist durch den Antragsteller ein
fachkundiges Planungsbüro zu beauftragen und zu bezahlen. Zur
Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung
der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 abgeschlossen
werden