Die
Stadt Aschersleben hat keinen Beigeordneten. Deshalb wählt der Stadtrat einen
Beschäftigten der Verwaltung der Stadt Aschersleben als Vertreter für den
Verhinderungsfall.
Bei
der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters handelt es sich um eine
Vertretung für den Verhinderungsfall. Ein Verhinderungsfall liegt vor, wenn der
Oberbürgermeister tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seiner
Amtsgeschäfte gehindert ist.
In
der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben vom 07.09.1994 wurde Herr
Rainer Ripala zum Stellvertreter des Oberbürgermeister für den
Verhinderungsfall gewählt. Seit dieser Zeit übt Herr Ripala diese wichtige
Funktion aus.
Herr
Ripala beendet seinen Dienst bei der Stadt Aschersleben zum 31.12.2014. Aus
diesem Grund ist die Neuwahl eines Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,
Frau Ria Uhlig,
Dezernentin des Dezernates „Stadtentwicklung“, ab dem 01.01.2015 als Vertreterin
des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.
Beschluss:
Dem
Stadtrat wird vorgeschlagen,
Frau Ria Uhlig, Dezernentin des Dezernates
„Stadtentwicklung“, ab dem 01.01.2015 als Vertreterin des Oberbürgermeisters
für den Verhinderungsfall zu wählen.
Abstimmung zur Vorlage: 25
Ja 3 Nein - Stimmenthaltung
Beschluss-Nr.:
98/14