Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die Stadt Aschersleben hat keinen Beigeordneten. Deshalb wählt der Stadtrat einen Beschäftigten der Verwaltung der Stadt Aschersleben als Vertreter für den Verhinderungsfall.

 

Bei der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters handelt es sich um eine Vertretung für den Verhinderungsfall. Ein Verhinderungsfall liegt vor, wenn der Oberbürgermeister tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte gehindert ist.

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Aschersleben vom 07.09.1994 wurde Herr Rainer Ripala zum Stellvertreter des Oberbürgermeister für den Verhinderungsfall gewählt. Seit dieser Zeit übt Herr Ripala diese wichtige Funktion aus.

 

Herr Ripala beendet seinen Dienst bei der Stadt Aschersleben zum 31.12.2014. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,

 

Frau Ria Uhlig, Dezernentin des Dezernates „Stadtentwicklung“, ab dem 01.01.2015 als Vertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.

 


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,

 

Frau Ria Uhlig, Dezernentin des Dezernates „Stadtentwicklung“, ab dem 01.01.2015 als Vertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.

 

Abstimmung zur Vorlage:   25 Ja     3 Nein      - Stimmenthaltung

 

                                                                                                                 Beschluss-Nr.: 98/14