Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf ist der Beitragssatz in
einer gesonderten Satzung festzulegen. Die Satzung betrifft die Ausgaben des
Jahres 2012 für die Baumaßnahme „Lutherstraße/Schenkgasse“.
Die Abrechnung erfolgt 2015.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes
für den Abrechnungszeitraum 2012 der Satzung der Stadt Aschersleben über die
Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen
Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des
Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2012 der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –
Beschluss-Nr.:
93/14