Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der
Ortschaft Drohndorf ist der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung
festzulegen. Die Satzung betrifft die Ausgaben des Jahres 2014 für die
Baumaßnahme „Lutherstraße/Schenkgasse“. Im Jahr 2014 wurden Fördermittel für
die Baumaßnahme vom Fördermittelgeber ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag war
höher als die im Jahr 2014 angefallenen Kosten, so dass die
Fördermittel zu Gunsten der Beitragspflichtigen ausgezahlt werden können.
Die Abrechnung
erfolgt im Jahr 2015.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2014 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des
Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2014 der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –
Beschluss-Nr.:
95/14