Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf ist der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festzulegen. Die Satzung betrifft die Ausgaben des Jahres 2013 für die Baumaßnahme „Lutherstraße/Schenkgasse“. Im Jahr 2013 wurden Fördermittel für die Baumaßnahme vom Fördermittelgeber ausgezahlt. Der Auszahlungsbetrag war höher als die im Jahr 2013 angefallenen Kosten, so dass die Fördermittel zu Gunsten der Beitragspflichtigen ausgezahlt werden können.

 

Die Abrechnung erfolgt im Jahr 2015.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2013 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2013 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –

                                   

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 94/14