Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf ist der Beitragssatz in
einer gesonderten Satzung festzulegen. Die Satzung betrifft die Ausgaben des
Jahres 2013 für die Baumaßnahme „Lutherstraße/Schenkgasse“. Im Jahr 2013 wurden
Fördermittel für die Baumaßnahme vom Fördermittelgeber ausgezahlt. Der
Auszahlungsbetrag war höher als die im Jahr 2013 angefallenen Kosten, so dass
die Fördermittel zu Gunsten der Beitragspflichtigen ausgezahlt werden können.
Die Abrechnung erfolgt im Jahr 2015.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2013 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.
Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des
Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2013 der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Drohndorf.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig beschlossen –
Beschluss-Nr.:
94/14