Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen
Grundstücksentwässerungsanlagen
Begründung/Erläuterung:
Mit der
Einführung des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen- Anhalt (KVG
LSA) vom 17. Juni 2014 ist es erforderlich geworden, die Satzung der Stadt
Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) entsprechend
anzupassen.
Die neue
Gesetzeslage enthält nunmehr die für die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden
und Landkreise maßgeblichen verfassungsrechtlichen Regelungen. Demzufolge ist
in der vorgenannten Satzung der Verweis auf die Gemeindeordnung durch das
Kommunalverfassungsgesetz zu ersetzen.
Nach den
neuen Regelungen können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000 €
geahndet werden.
Aus den
oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat
empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der
Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen
Grundstücksentwässerungsanlagen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte
Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen
Grundstücksentwässerungsanlagen.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –
Beschluss-Nr.: 88/14