Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen

 

 

Begründung/Erläuterung:

Mit der Einführung des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 ist es erforderlich geworden, die Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) entsprechend anzupassen.

 

Die neue Gesetzeslage enthält nunmehr die für die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise maßgeblichen verfassungsrechtlichen Regelungen. Demzufolge ist in der vorgenannten Satzung der Verweis auf die Gemeindeordnung durch das Kommunalverfassungsgesetz zu ersetzen.

 

Nach den neuen Regelungen können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

 

Aus den oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –

 

                                                                                                  Beschluss-Nr.: 88/14