Die Stadt Aschersleben weist seit dem Jahr 2004 nicht ausgeglichene Haushalte aus.

 

Entgegen der Regelung des § 98 Abs. 3 KVG LSA wird der Haushalt auch im Haushaltsjahr 2015 in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen nicht ausgeglichen sein.

 

Es besteht daher die gesetzliche Verpflichtung nach § 100 Abs. 3 KVG LSA, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen mit dem Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Aschersleben zu erreichen.

 

Im beiliegenden Konzept sind die Maßnahmen dargestellt, durch die die in der Vermögensrechnung und im Ergebnisplan ausgewiesenen Fehlbeträge abgebaut, und das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

Das Konsolidierungskonzept ist gemäß § 100 Abs. 3 KVG LSA spätestens mit der Haushaltssatzung vom Stadtrat zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes für die Jahre 2015 – 2023.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Jahre 2015 – 2023.

 

Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich beschlossen –

 

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 83/14