Begründung/Erläuterung:

 

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.

 

Der Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn nötig - fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.

 

In Anwendung der kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo Kommunalberatung GmbH erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01. 01. 2015 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.

 

Die Erarbeitung der Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung sowie der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre 2015 – 2017 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der zentralen Einrichtungen und der dezentralen Abwasserentsorgung für die Vorjahre bis 2012.

 

Für die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA). Insbesondere ist dabei auf die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips unter Einbindung der Kosten für Substanzerhaltung und Refinanzierung der Anlagen zu achten.

 

Im Einzelnen wurden folgende Gebühren (durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2015 – 2017) kalkuliert:

 

a)      Gebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung nach dem Frischwassermaßstab ohne Grundgebühr,

b)     Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Flächenmaßstab.

 

Grundlage der Gebührenberechnungen ist bei der Schmutzwassergebühr der Trinkwasserverbrauch, da wahrscheinlich ist, dass das bezogene Frischwasser größtenteils auch wieder in das Kanalnetz zurückfließt. Auf rund 970.000 Kubikmeter beziffert sich die Schmutzwassermenge. Bei der Niederschlagswassergebühr ist Berechnungseinheit die abflusswirksame Fläche. Für ca. 315.000 Quadratmeter private Grundstücksflächen sind Gebühren fällig.

 

Im Ergebnis dieser Gebührenkalkulation bleibt die Kosten deckende Gebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung mit 2,90 €/m³ geringfügig niedriger (bisher 2,92 €/m³) und bei der zentralen Niederschlagswasserentsorgung liegt die Kosten deckende Gebühr für die Jahre 2015 bis 2017 mit 2,32 €/BE ebenso geringfügig niedriger (bisher 2,36 €/BE) als die Gebühr des zurückliegenden Zeitraumes.

 

Entstandene Kostenüberdeckungen der Nachkalkulationszeiträume wurden ausgeglichen, indem sie in der jeweiligen Kalkulation in den Jahren 2015 bis 2017 zu jeweils gleichen Teilen als zusätzliche Erlöse eingestellt wurden.

 

Die im Ergebnis der als Anlage beigefügten Kalkulationen ermittelten Gebühren liegen der Satzung bei. Die komplette Kalkulation liegt zur Einsichtnahme im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung vor.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung)

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung).

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

 

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 85/14