Sitzung: 21.10.2014 Ortschaftsrat Westdorf
Vorlage: VI/0085/14
Der Eigenbetrieb hat im Rahmen der
Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die Abwasserbeitrags- und/oder
Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn nötig - fortgeschrieben
wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation der Abwassergebühren in
der Stadt Aschersleben.
In Anwendung der
kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde
die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo Kommunalberatung GmbH
erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt
Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01.
01. 2015 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.
Die Erarbeitung der
Gebührenkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre
2015 – 2017 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der dezentralen
Abwasserentsorgung für die Vorjahre bis 2012.
Für die Ermittlung der ansatzfähigen
Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als
öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA).
Im Einzelnen wurden folgende
Gebühren (durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2015 – 2017) neu
kalkuliert:
a) Gebühr für die Abwasserentsorgung
aus abflusslosen Gruben beträgt 8,59 €/m³ (bisher 6,85 €/m³) nach dem
Frischwassermaßstab,
b) Gebühr für die Schlammentsorgung aus
Kleinkläranlagen beträgt 14,35 €/m³ (bisher 14,46 €/m³)nach dem Maßstab der
entsorgten Menge Fäkalschlamms
Die Kalkulationsunterlagen wurden der Beschlussvorlage Nr. VI/0084/14
beigefügt. Die komplette Kalkulation liegt zur Einsichtnahme im Eigenbetrieb
Abwasserentsorgung vor.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der
Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die
dezentrale Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale
Abwasseranlage)