Beschluss: ungeändert beschlossen

Im 1. Halbjahr 2015 findet die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben statt.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter und seinen Stellvertreter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KWG LSA ist der Vertreter des Oberbürgermeisters kraft Gesetzes Stellvertreter des Gemeindewahlleiters.

 

Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3, 13 Abs. 1 a KWG LSA Bedienstete der Gemeinde, die nicht im Wahlgebiet wohnen, zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters berufen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Birgit Engel zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters zu berufen, die diese Funktion bereits in der Vergangenheit ausgeübt hat.


Beschlussvorschlag:

 

Die städtische Angestellte Frau Birgit Engel wird zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben berufen.


Beschluss:

Die städtische Angestellte Frau Birgit Engel wird zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben berufen.

 


Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –