Im 1. Halbjahr 2015 findet die Wahl zum Oberbürgermeister/zur
Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben statt.
Zur
Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter und
seinen Stellvertreter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.
Nach § 9 Abs.
1 Satz 2 KWG LSA ist der Vertreter des Oberbürgermeisters kraft Gesetzes
Stellvertreter des Gemeindewahlleiters.
Der Stadtrat
kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3, 13 Abs. 1 a KWG LSA Bedienstete der Gemeinde,
die nicht im Wahlgebiet wohnen, zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters
berufen.
Es wird daher
vorgeschlagen, Frau Birgit Engel zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters zu
berufen, die diese Funktion bereits in der Vergangenheit ausgeübt hat.
Beschlussvorschlag:
Die städtische Angestellte Frau
Birgit Engel wird zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die Wahl zum
Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben berufen.
Beschluss:
Die
städtische Angestellte Frau Birgit Engel wird zur Stellvertreterin des
Gemeindewahlleiters für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben
berufen.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –