Beschluss: ungeändert beschlossen

Im 1. Halbjahr 2015 findet die Wahl zum Oberbürgermeister/bzw. Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben statt.

 

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes Wahlleiter.

 

Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA andere Bürger der Gemeinde zum Gemeindewahlleiter berufen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Schneider zum Gemeindewahlleiter zu berufen, der diese Tätigkeit bereits in der Vergangenheit bei mehreren Wahlen ausgeübt hat.


Beschlussvorschlag:

 

Der städtische Angestellte Herr Ralf Schneider wird zum Gemeindewahlleiter für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben berufen.


Beschluss:

Der städtische Angestellte Herr Ralf Schneider wird zum Gemeindewahlleiter für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben berufen.

 


Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –