Sitzung: 29.09.2014 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0075/14
Im 1. Halbjahr 2015 findet die Wahl zum Oberbürgermeister/bzw.
Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben statt.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den
Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Oberbürgermeister kraft Gesetzes
Wahlleiter.
Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA andere Bürger
der Gemeinde zum Gemeindewahlleiter berufen.
Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Schneider zum Gemeindewahlleiter zu
berufen, der diese Tätigkeit bereits in der Vergangenheit bei mehreren Wahlen
ausgeübt hat.
Beschlussvorschlag:
Der städtische Angestellte Herr Ralf Schneider wird zum
Gemeindewahlleiter für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben
berufen.
Ja Nein Enthaltungen
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