Die Regionale
Planungsgemeinschaft Magdeburg wurde durch die Regionalversammlung am
30.04.2014 beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Entwurfes zum Regionalen
Entwicklungsplan der Planungsregion Magdeburg die Abgrenzung der Zentralen Orte
in den jeweiligen Kommunen auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes des
Landes Sachsen-Anhalt (LEP 2010) im Einvernehmen mit den Städten vorzunehmen.
Im LEP 2010
heißt es dazu in der Begründung zum Ziel 37 (Z 37):
Mittelzentrum ist jeweils der im Zusammenhang
bebaute Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet der Stadt einschließlich seiner
Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den
Städten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Abgrenzung des Zentralen Ortes
des Mittelzentrums Aschersleben erfolgt entsprechend des beiliegenden
Lageplanes und soll in dieser Form Bestandteil des Regionalen Entwicklungsplanes werden.
Beschluss:
Die
Abgrenzung des Zentralen Ortes des Mittelzentrums Aschersleben erfolgt
entsprechend des beiliegenden Lageplanes und soll in dieser Form Bestandteil
des Regionalen Entwicklungsplanes werden.
Abstimmung zur
Vorlage: - mehrheitlich beschlossen -