Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg wurde durch die Regionalversammlung am 30.04.2014 beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Entwurfes zum Regionalen Entwicklungsplan der Planungsregion Magdeburg die Abgrenzung der Zentralen Orte in den jeweiligen Kommunen auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt (LEP 2010) im Einvernehmen mit den Städten vorzunehmen.

Im LEP 2010 heißt es dazu in der Begründung zum Ziel 37 (Z 37):

Mittelzentrum ist jeweils der im Zusammenhang bebaute Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet der Stadt einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den Städten.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Abgrenzung des Zentralen Ortes des Mittelzentrums Aschersleben erfolgt entsprechend des beiliegenden Lageplanes und soll in dieser Form Bestandteil des Regionalen Entwicklungsplanes werden.


Beschluss:

Die Abgrenzung des Zentralen Ortes des Mittelzentrums Aschersleben erfolgt entsprechend des beiliegenden Lageplanes und soll in dieser Form Bestandteil des Regionalen Entwicklungsplanes werden.

 


Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich beschlossen -