Dazu
prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet
einzeln die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein
bestimmtes Gewicht zugemessen.
Das Prüfergebnis
ist im Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1 zu berücksichtigen. Die
Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwender bzw. Behörden ist in
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 15.10.2014 über die
abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr.
14 Änderung der Teilgebiete GE 1 und GIe 1 gemäß
Abwägungsdokumentation in der Anlage.
Die
Anlage ist Bestandteil des Beschlusses über die abschließende Abwägung. Das
Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.
Beschluss:
Der Stadtrat Aschersleben beschließt
in seiner Sitzung am 15.10.2014 über die abschließende Abwägung zu den
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 14 Änderung
der Teilgebiete GE 1 und GIe 1 gemäß Abwägungsdokumentation in der
Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des
Beschlusses über die abschließende Abwägung. Das Prüfergebnis zu den
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig
beschlossen –