Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund der Kommunalverfassung LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ aufgestellt und erhielt am 16. Juli 2014 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Zum Geschäftsjahr 2013:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2013 einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.294,11 EUR (Vorjahr 10.659,43 EUR) aus. Die Bilanzsumme verringerte sich unwesentlich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 7 Tsd. EUR (0,3%) und beträgt nunmehr ca. 2,737 Mio. EUR (Vorjahr 2,744 Mio. EUR).

 

Die zum Bilanzstichtag bestehenden „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ von ca. 340 Tsd. EUR konnten durch planmäßige Tilgung um 65 Tsd. EUR reduziert werden.

 

Im Jahr 2013 sind Bauinvestitionen in Höhe von ca. 130 Tsd. EUR getätigt worden. Hierzu zählen die Fortführung der Sanierungsarbeiten am Standort Heinrichstraße, der Neubau der Trauerhalle in Klein Schierstedt und die Gestaltung der Außenanlagen auf dem Friedhof „Schmidtmannstraße“.

 

Die Umsatzerlöse verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 19 Tsd. EUR (dies entspricht einem Rückgang von 0,8 %). Die Gesamtleistung hat sich jedoch aufgrund der um ca. 33 Tsd. EUR gestiegenen sonstigen betrieblichen Erträge um 14 Tsd. EUR verbessert.

In den Bereichen Grünanlagen (+1 Tsd. EUR), Zentrale Dienste (+1 Tsd. EUR) und Erlöse Hausmeister (+5 Tsd. EUR) sowie Friedhofsunterhaltungs- und Friedhofsgebühren (+30 Tsd. EUR) waren steigende Umsätze zu verzeichnen.

Es wurde im Geschäftsjahr 2013, so wie auch im Vorjahr vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wiederum eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von 112 Tsd. EUR gezahlt.

 

Zum Jahresende 2013 verfügte der BWH über insgesamt 54 Mitarbeiter, darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 5 Hausmeister, 3 Saisonkräfte und 8 Angestellte. Außerdem sind 4 Auszubildende beim BWH beschäftigt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellte fest, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Anlass zu Beanstandungen geben.

 

Letztendlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird festgestellt.
  2. Das Jahresergebnis in Höhe von 5.294,11 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird festgestellt.
  2. Das Jahresergebnis in Höhe von 5.294,11 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen -