Beschluss: ungeändert beschlossen

Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben (EBA)“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Zweck des Eigenbetriebes ist die ordnungsgemäße Erfüllung der den Kommunen nach den wasserrechtlichen Vorschriften obliegenden Abwasserbeseitigungsaufgaben. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes  LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2013 von Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, Magdeburg. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 07. Mai 2014 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2013:

 

Für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben stellt sich der wirtschaftliche Rahmen besser dar als branchenüblich. D. h. konkret, dass die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung geführt hat. Dies kommt bereits seit vielen Jahren den beitrags- und gebührenpflichtigen Bürgern und Unternehmen zugute.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung des EBA schließt für das Jahr 2013 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 703 Tsd. EUR (Vorjahr 325 Tsd. EUR) ab. Eine wesentliche Ursache hierfür ist die Auflösung der Rückstellung für Kostenüberdeckung in Höhe von 272 Tsd. EUR.

 

Die Umsatzerlöse sind aufgrund gesunkener Abwassermengen um ca. 100 Tsd. EUR zurückgegangen. Die Betriebsaufwendungen (Material- und Personalaufwand) haben sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht, um ca. 43 Tsd. EUR (2%) erhöht. Die Abschreibungen blieben mit ca. 1,3 Mio. EUR nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. (Vj. 1,29 Mio. EUR)

 

Die Bilanzsumme nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1.978 Tsd. EUR (1,05%) zu und beträgt nunmehr 45,6 Mio. EUR.

 

Zu den wesentlichen, 2013 fertig gestellten Baumaßnahmen, gehörten die Erschließung des Gewerbegebietes „Güstener Straße“ 4. Bauabschnitt (GI „Zornitzer Weg“) , die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens für den Bereich der 1. und 2. Erweiterung des Gewerbegebietes „Güstener Straße“ sowie der Kanalbau in den Ortschaften Freckleben und Drohndorf. Alle Baumaßnahmen wurden planmäßig ausgeschrieben und öffentlich vergeben.

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr ca. 3,33 Mio. EUR (im Vorjahr 1,6 Mio. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich in der Summe um ca. 642 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr erhöht und beträgt nunmehr 25,9 % (Vj. 25,4 %) an der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2013 ist, wie auch in den vergangenen Jahren vorgesehen, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den per 31.12.2013 verbleibenden Betrag in Höhe von 641.986,64 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird festgestellt.
  2. Das Jahresergebnis in Höhe von 703.226,00 EUR wird mit einem Betrag von 61.239,36 EUR an die Stadt Aschersleben abgeführt und mit 641.986,64 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 


Beschluss:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird festgestellt.
  2. Das Jahresergebnis in Höhe von 703.226,00 EUR wird mit einem Betrag von 61.239,36 EUR an die Stadt Aschersleben abgeführt und mit 641.986,64 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 


Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen –