Die Jahresrechnung 2012 beruht letztmalig auf dem kommunalen Haushaltsrecht, da die Stadt Aschersleben zum 01. 01. 2013 die Doppik eingeführt hat.

 

Vorliegend kommen somit noch die den kameralen Haushalt betreffenden Vorschriften der Gemeindeordnung über die Jahresrechnung und die Entlastung nach kameralen Grundsätzen zur Anwendung.

 

In der Jahresrechnung ist gemäß § 170 Abs. 1 GO LSA das Ergebnis der Haushaltsrechnung einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.

 

Gemäß § 44 Abs. 3 Ziffer 4 a GO LSA kann der Stadtrat die Entscheidung über die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Entlastung für die Haushaltsführung nicht übertragen.

 

Ein Gesamtüberblick über die Haushaltswirtschaft und die Haushaltsführung im Jahre 2011 ergibt sich aus dem der Jahresrechnung beigefügten Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Im Verwaltungshaushalt stehen bereinigte Solleinnahmen in Höhe von 30.611.807,12 Euro bereinigte Sollausgaben in Höhe von 43.264.614,07 Euro gegenüber.

 

Im Vermögenshaushalt ist ein geringer Überschuss von 421,36 Euro zu verzeichnen.

 

Hinsichtlich der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes in seinem Prüfbericht wird ausdrücklich auf die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des Oberbürgermeisters verwiesen.

 

Weiterhin wird mit der in der Anlage beigefügten Sachstandsübersicht des Rechnungsprüfungsamtes über die im Haushaltsjahr 2012 pflichtgemäß wahrgenommenen Kontrollaufgaben hingewiesen.

 

Mit der Bestätigung der Jahresrechnung 2012 durch den Stadtrat soll gemäß § 170 Abs. 3 GO LSA gleichzeitig die Entlastung des Oberbürgermeisters für die Haushaltsführung vorgenommen und damit die Haushaltswirtschaft des Jahres 2012 endgültig abgeschlossen werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Jahresrechnung 2012 wird bestätigt.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird für die Haushaltsführung des Jahres 2012 entlastet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Jahresrechnung 2012 wird bestätigt.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird für die Haushaltsführung des Jahres 2012 entlastet.

 

Beschluss-Nr.: 58/14

 

 


Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig beschlossen  -