Sitzung: 08.09.2014 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0036/14
Die Jahresrechnung 2012 beruht letztmalig auf dem kommunalen
Haushaltsrecht, da die Stadt Aschersleben zum 01. 01. 2013 die Doppik
eingeführt hat.
Vorliegend kommen somit noch die den kameralen Haushalt betreffenden
Vorschriften der Gemeindeordnung über die Jahresrechnung und die Entlastung
nach kameralen Grundsätzen zur Anwendung.
Gemäß § 44
Abs. 3 Ziffer 4 a GO LSA kann der Stadtrat die Entscheidung über die
Entgegennahme der Jahresrechnung und die Entlastung für die Haushaltsführung
nicht übertragen.
Ein
Gesamtüberblick über die Haushaltswirtschaft und die Haushaltsführung im Jahre
2011 ergibt sich aus dem der Jahresrechnung beigefügten Rechenschaftsbericht
sowie dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes.
Im
Verwaltungshaushalt stehen bereinigte Solleinnahmen in Höhe von 30.611.807,12
Euro bereinigte Sollausgaben in Höhe von 43.264.614,07 Euro gegenüber.
Im
Vermögenshaushalt ist ein geringer Überschuss von 421,36 Euro zu verzeichnen.
Hinsichtlich
der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes in seinem Prüfbericht wird
ausdrücklich auf die in der Anlage beigefügte Stellungnahme des
Oberbürgermeisters verwiesen.
Weiterhin wird
mit der in der Anlage beigefügten Sachstandsübersicht des
Rechnungsprüfungsamtes über die im Haushaltsjahr 2012 pflichtgemäß
wahrgenommenen Kontrollaufgaben hingewiesen.
Mit der
Bestätigung der Jahresrechnung 2012 durch den Stadtrat soll gemäß § 170 Abs. 3
GO LSA gleichzeitig die Entlastung des Oberbürgermeisters für die
Haushaltsführung vorgenommen und damit die Haushaltswirtschaft des Jahres 2012
endgültig abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Jahresrechnung 2012 wird
bestätigt.
2. Der Oberbürgermeister wird für die Haushaltsführung
des Jahres 2012 entlastet.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Beschlussfassung – 1. Beratung)